Die Regelungen in Kürze:
- Folgende Plastikprodukte werden verboten: Trinkhalme, Rührstäbchen, Wattestäbchen, Einweggeschirr und -teller, Luftballon-Stäbchen
- Der Konsum von diesen Produkten soll, insbesondere durch Konsumenten-Aufklärung, stark reduziert werden: Einweg-Essensbehälter und -Trinkbecher
- Für diese Produkte sollen die Hersteller stärker in die Pflicht genommen werden: Luftballons, Flüssigkeitsbehälter, Verpackungsmaterialien, Zigarettenstummel, Feuchttücher, Plastiktüten
Plastikmüll wurde als Problem erkannt. Die bisher initiierten Vorhaben markieren vermutlich lediglich den Anfang. Es ist davon auszugehen, dass weitere Gesetzgebung folgen wird. Jedes Plastik Bequemlichkeits-Produkt, das noch nicht Teil der Direktive ist, kann in Zukunft Ziel von Verboten, Reduzierungen oder Aufklärungskampagnen werden. Aus dem Bereich des Gastgewerbes wären beispielsweise diese Produkte naheliegend:
- To Go Einweg Verpackungen
- Hotelslipper, Hotellatschen
- Hotelzimmer Amenity Sets (Schuhcreme, Nähset, …)
- Amenity Sets im Badezimmer (einzeln verpackte Duschhaube, Nagelpfeile, Baumwoll-Pads, Zahncreme)
- kleine Shampoo, Duschgel, Conditioner und Bodylotion Flaschen
- Miniverpackungen von Zucker, Salz, Pfeffer, Schokolade, Marmelade, Butter, weiteren Brotaufstrichen
- Shotgläser, Confetti, Leuchtstäbchen, Deko-Artikel
Die Vermeidung von unnötigen Plastikmüll findet einen breiten gesellschaftlichen Konsens. Diese Tatsache spiegelt sich auch in den Erfahrungen vieler Gastgeber:innen: Gäste beschweren sich über Plastikhalme und -flaschen und schätzen Gastgeber, die Alternativen erschlossen haben. Laut Eurobarometer denken 94% der Europäer:innen, dass sowohl Industrie als auch Handel zur Vermeidung von Plastik beitragen sollten. Gäste können über ihre Kaufentscheidungen direkt Einfluss darauf nehmen wie ernst Gastgeber:innen sich um Nachhaltigkeit kümmern. Häufen sich negative Kommentare und Beschwerden, so nehmen sich Gastgeber:innen der Aufgabe an und suchen nach Lösungen aus dem ”Bequemlichkeits-Plastik” Dilemma
Sagen dem Plastiktrinkhalm den Kampf an: Trinkhalme aus Stroh
Eine Umstellung auf “besseres” Plastik wie Bio-Plastik ist oft nicht ausreichend - erstens sieht es immer noch aus wie Plastik und zweitens verschiebt sich so das (Einweg-)Problem lediglich. Vielmehr geht es um ganzheitliche Lösungen, die den Ressourcenverbrauch minimieren, und Produkte in Kreisläufe einspeisen - beispielsweise durch mehrfache Benutzung wie bei Pfandsystemen. “Abbaubare” Einwegprodukte sind aus zwei Gründen problematisch: Erstens besteht keine entsprechende Kompostier-Infrastruktur in vielen Kommunen, weshalb die Produkte letztendlich trotzdem verbrannt werden. Zweitens werden zur Herstellung der Produkte natürliche Ressourcen gebraucht. Diese können mit Ackerfläche für den Anbau von Lebensmitteln konkurrieren, von intransparenten Quellen bezogen werden oder soziale Konflikte in den entsprechenden Regionen schüren.
Der Wettbewerb um plastikfreie Gastkonzepte verschärft sich und bietet zugleich die Möglichkeit sich abzuheben. Konsequente Nachhaltigkeit und ein besonderes Augenmerk auf das, was Gäste heute schätzen, führen zu einem ausdifferenzierten Angebot mit Anziehungskraft. Gäste werden sich für Gastgeber:innen entscheiden, die sich um ihr Wohlergehen sorgen, ihren Bedürfnissen nach neuen Erfahrungen materieller und nicht-materieller Art nachkommen, ihnen neue Verhaltensweisen vorschlagen, ihre Kreativität anregen und ihren Wunsch nach Zugehörigkeit erfüllen. Wer erst handelt, nachdem gesetzliche Regelungen keine andere Option mehr offen lassen, der verpasst die Chance als authentisch und proaktiv wahrgenommen zu werden. Insbesondere dann, wenn andere bereits Impulse gesetzt haben.

Die Bedeutung der EU Direktive zur Vermeidung von Einweg-Plastik ist nicht zu unterschätzen. Der Druck ist groß. Gastgeber:innen und ihr Angebot begegnen tagtäglich einer großen Anzahl an Konsumenten. Und diese schauen heute genauer hin. Gastgeber:innen sollten die Zeichen aus Brüssel nutzen und sich mit der Optimierung ihrer Produkte und Prozesse beschäftigen. Wie kann ich Plastik vermeiden? Wo kann ich es erneut nutzen? Was für Alternativen gibt es? Einher mit diesen Fragen geht die Suche nach wirklich guten Gasterlebnissen. Denn die kommen heute auch ohne Einwegplastik aus.
Im Mai 2021 hat das Bundesumweltministerium einen Gesetzesentwurf erlassen, welcher alle Gastronom:innen, Caterer, Foodtrucks, Cafés und Bistros dazu verpflichtet, ab dem Jahr 2023 auf Einwegverpackungen zu verzichten und Mehrweglösungen anzubieten. In diesem Blogartikel findest Du einen Vergleich von drei Mehrweg-Systemen für To Go Verpackungen.